Die Zytologie Grandweg Hamburg (ehemals Zytologie-Arbeitsgemeinschaft Hamburg) bietet hochwertige zytologische Diagnostik unter Nutzung moderner technischer Geräte. Den Schwerpunkt unserer zytologischen Diagnostik bildet die gynäkologische Vorsorgezytologie und HPV-Diagnostik im Rahmen des seit Anfang 2020 eingeführten organisierten Krebsfrüherkennungsprogramms (oKFE-RL).
Sie bekommen somit den zytologischen Befund und das HPV-Ergebnis aus einer Hand. (weitere Informationen dazu finden Sie hier)
Durch die enge Kooperation der Zytologie und Pathologie Grandweg Hamburg, ist eine Korrelation mit den histologischen Befunden der Patientin möglich. So kann eine optimale Empfehlung zum weiteren diagnostischen und therapeutischen Vorgehen erfolgen.
Daneben bieten wir auch zytologische Leistungen zu anderen Organsystemen an,
z. B. Urinzytologie, Schilddrüsenzytologie, Punktionszytologie der Körperhöhlen etc.
Dr. med. Magdalena Krause
Fachärztin für Pathologie
Internationale Akademie für Pathologie
Deutsche Gesellschaft für Zytologie
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie
European Society of Pathology
Dr. med. Katja Sperhake
Fachärztin für Pathologie
Internationale Akademie für Pathologie
European Society of Pathology
Bundesverband Deutscher Pathologen
Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Histologie
Arbeitsgemeinschaft Zervixpathologie und Kolposkopie
Dr. Stephanie Haupt
Fachärztin für Pathologie
Internationale Akademie für Pathologie
H. Warnke
A. Andreeßen
A. Szymoniak
N. Eckert
M. Kozik
A. Rüthnick
Technische Bearbeitung
K. Tobaben
Technische Bearbeitung
S. Hafkus
Sekretariat
Jil Hillebrand
Ausstrichpräparate von
Für die zytologische Untersuchung werten wir sowohl konventionelle Abstriche als auch Dünnschicht-Präparate (Thinprep) aus.
Für den Ko-Test (Kombination aus zytologischem Abstrich und HPV-Untersuchung) bestehen zwei Möglichkeiten der Probengewinnung:
Bei der Dünnschichtzytologie werden die vom Gebärmutterhals entnommenen Zellen nicht ausgestrichen, sondern mittels einer Bürste in eine Fixierlösung überführt. Aus dieser kann nicht nur Material für das zytologische Präparat, sondern auch für die HPV-Untersuchung gewonnen werden.
Wir verwenden zur HPV-Detektion den Aptima HPV Assay und den Aptima HPV 16 18/45 Genotype Assay.
Der Aptima HPV Assay ist in Deutschland der einzige zum Screening zugelassenen RNA-basierte HPV-Test. Er weist die mRNA der Onkogene E6/E7 von 14 HR-HPV-Genotypen nach. Der Aptima HPV Assay differenziert im Gegensatz zu DNA-basierten HPV-Tests zwischen einer in der Regel harmlosen Besiedlung und einer aktiven HPV-high-risk-Infektion. Diese aktiven, persistierenden Infektionen gehen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von Zervixkarzinomen und deren Vorstufen einher.
Bei Nachweis einer aktiven HPV-HR-Infektion wird der Aptima HPV 16 18/45 Genotype Assay (Genotypisierungs-Test) zur Reflextestung angeschlossen. Er identifiziert den Genotyp 16 und zusätzlich als Gruppe die Genotypen 18 und 45, die weltweit mit 80 % aller invasiven Zervixkarzinome assoziiert sind. Zudem kann ein Nachweis der Genotypen 16 sowie 18/45 bis zu 94 % aller Adenokarzinome erkennen. Infektionen die nicht diesen beiden Gruppen zugerechnet werden, sind in der Gruppe „other types“ zusammengefasst.
Anforderung von Versandmaterial
Unter der Telefonnummer 040-4134756-15
Schriftlicher Befund per Post u./o. Fax u./o. Datenfernübertragung (DFÜ)
Jil Hillbrand
Praxismanagerin, Veterinärmedizinerin
hillebrand@pathologie-grandweg.de
A. Rüthnick
Technische Bearbeitung
K. Tobaben
Technische Bearbeitung
S. Hafkus
Sekretariat
040-4134756-20
(Montag bis Freitag 7:00 - 17:00 Uhr)
040-4134756-15
040-4134756-22
040-4134756-0
Medizinisches Labor
Hier erhalten Sie alle Informationen zu unsererem Kooperationspartner, der Pathologie Grandweg Hamburg
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Dr. med. Katja Sperhake
Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Facharzt / Fachärztin für Pathologie
Diese Berufsbezeichnung wurde von der
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Dr. med. Magdalena Krause
Fachärztin für Pathologie
Approbation: Promotion: in Deutschland
Dr. med. Katja Sperhake
Fachärztin für Pathologie
Approbation: Promotion: in Deutschland
Dr. med. Stephanie Haupt
Fachärztin für Pathologie
Approbation: Promotion: in Deutschland
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Sehr geehrte Patienten,
der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Arztpraxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet. Der Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie in puncto Datenschutz haben.
1. Adresse und Kontaktdaten der Arztpraxis
Zytologie Grandweg Hamburg Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Klosterwall 6 (Block C), 20095 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 54 - 40 40
Fax: (040) 4 279 - 11811
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
2. Adresse und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
DeltaMed Süd GmbH & Co.KG3. Zweck der Datenverarbeitung
Damit wir Sie behandeln können, müssen wir eine Patientenakte anlegen und damit personenbezogene Daten wie Stamm- und Gesundheitsdaten von Ihnen verarbeiten. Zu den Gesundheitsdaten gehören insbesondere erhobene Befunde, Anamnesen, Diagnosen und Therapievorschläge. Die Datenverarbeitung erfolgt aufgrund gesetzlicher und steuerrechtlicher Vorgaben. Die Erhebung von Gesundheitsdaten ist Voraussetzung für Ihre ärztliche Behandlung und Beratung.
4. Empfänger Ihrer Daten
Wir übermitteln Ihre personenbezogenen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben bzw. erlaubt ist oder Sie eingewilligt haben. Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten können insbesondere sein:
5. Speicherung Ihrer Daten
Wir bewahren Ihre personenbezogenen Daten nur solange auf, wie dies für die Durchführung einer sorgfältigen Patientenbehandlung und Beratung sowie für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Wir sind dazu verpflichtet, diese Daten nach den jeweils gültigen gesetzlichen und steuerrechtlichen Vorgaben aufzubewahren. Im Folgenden zeigen wir Ihnen einen Auszug aus den gesetzlich vorgeschrieben Aufbewahrungsfristen:
Art der Daten (Auszug) | Speicherdauer (Nach Abschluss der Behandlung) |
Patientenakten | 10 Jahre |
Arztbriefe und Befunde | 10 Jahre |
Betäubungsmittel Rezeptdurchschriften | 3 Jahre |
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen | 1 Jahre |
Strahlentherapieaufzeichnungen | 30 Jahre |
Steuerrelevante Daten | 10 Jahre |
6. Ihre Rechte
Im Folgenden möchten wir Sie über Ihre Rechte informieren. Sie haben das Recht, über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten Auskunft zu erhalten. Auch können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Darüber hinaus steht Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen das Recht auf Löschung von Daten, das Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Basis von gesetzlichen Regelungen. Nur in Ausnahmefällen benötigen wir Ihr Einverständnis. In Fällen, in denen Sie uns eine Einwilligung zur Datenverarbeitung gegeben haben, haben Sie das Recht, die Einwilligung für die zukünftige Verarbeitung jederzeit zu widerrufen.
Der Gesetzgeber räumt Ihnen ein Beschwerderecht ein. So haben Sie das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Klosterwall 6 (Block C)
20095 Hamburg
Telefon: 040/4285440-40
Telefax: 040/4285440-00
E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de
Internet: www.datenschutz-hamburg.de
7. Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten ist Artikel 9 Absatz 2 lit. h) DSGVO in Verbindung mit Paragraf 22 Absatz 1 Nr. 1 lit. b) Bundesdatenschutzgesetz.
Weitere Rechtsgrundlagen sind: §§ 630 ff BGB, § 10 Abs. 1 MBO-Ä, § 57 Abs. 3 BMV-Ä sowie § 73 Absatz 1b SGB V für den Zweck der Mit-/Weiter-Behandlung und Dokumentation der Behandlung.
Rechtsgrundlagen für die Übermittlung an Krankenkassen sind insbesondere §§ 294 ff. SGB V, § 291 Absatz 2b SGB V, § 36, Abs. 1 BMV-Ä (im Falle von § 44 Abs. 4 SGB V mit Ihrer Einwilligung zum Zweck der Feststellung der Leistungsberechtigung gemäß den Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien).
Rechtsgrundlage für die Übermittlung an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung ist § 276 SGB V für den Zweck der Prüfung, Beratung und Begutachtung.
Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich gern an uns wenden.
Ihr Praxisteam